Reglement

  1. Der Zutritt zum Residence ist von 7:30 bis 23:00 Uhr gestattet, vorbehaltlich Vorlage eines Ausweisdokuments und einer durch das Empfangspersonal erteilten Genehmigung.  

  2. Der Gast verpflichtet sich, seinen Wohnwagen gegen statische Risiken, Brand und Diebstahl zu versichern: Das Residence übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung und insbesondere nicht die Pflichten eines Verwahrers für Wohnwagen und sonstige Gegenstände, die der Gast ganzjährig – auch während der saisonalen Schließung – freiwillig auf dem Campingplatz zurücklässt. 

  3. Der Gast verpflichtet sich, die Ruhe und Erholung anderer Gäste sowohl nachts als auch tagsüber zu wahren, indem er Lautstärke von Fernsehern und Radios mäßigt, seinen Hunden geeignete Maulkörbe anlegt, Kinder beaufsichtigt und laute, aggressive Spiele sowie allgemeines Geschrei unterlässt. Zwischen 13:30 und 16:00 Uhr sowie nach 22:30 Uhr ist die Lautstärke aller Radio-, Fernseh- und anderer Wiedergabegeräte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ruhe der anderen Gäste nicht zu stören. 

  4. Der Gast verpflichtet sich, für Sauberkeit auf dem Gelände zu sorgen, die vorgesehenen Behälter zur getrennten Abfallentsorgung zu nutzen, zur allgemeinen Hygiene beizutragen und die Anweisungen der Direktion zu befolgen. Etwaige ansteckende Krankheiten sind unverzüglich der Direktion zu melden, die erforderliche Schutzmaßnahmen für alle Gäste ergreifen wird. 

  5. Das Anschließen von elektrischen Geräten wie Heizlüftern, Kochplatten oder Bügeleisen an die Stromversorgung des Campingplatzes ist verboten, sofern sie nicht ausdrücklich für Campingzwecke zugelassen sind. Ebenso ist das Betreiben mehrerer Geräte an einer Steckdose ohne Genehmigung der Direktion untersagt.

  6. Der Gast darf sein Fahrzeug nur auf dem ihm zugewiesenen Stellplatz abstellen und verpflichtet sich, es nicht – auch nicht vorübergehend – auf andere freie Stellplätze oder den Parkwegen des Residence zu verschieben. Gleiches gilt für Bootsanhänger oder sonstige mitgebrachte Gefährte.

  7. Die Fahrzeug­bewegung innerhalb des Residence ist von 7:30 bis 23:00 Uhr erlaubt und auf maximal 10 km/h beschränkt. Sie dient ausschließlich Be- und Entlade­vorgängen; danach sind die Fahrzeuge umgehend in den ausgewiesenen Parkbuchten abzustellen. Motorräder und Mofas dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor ins Gelände gebracht werden. 
  8. Das Errichten von Zäunen jeglichen Materials sowie das Spannen von Drähten oder Kabeln zur Abgrenzung des Stellplatzes ist untersagt. Die Direktion behält sich vor, solche Anlagen jederzeit ohne Vorankündigung zu entfernen und die Kosten dem säumigen Gast in Rechnung zu stellen. 

  9. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden und dürfen nicht frei auf dem Campingplatz umherlaufen; Strand und Schwimmbäder sind für Hunde tabu. Kinder sind jederzeit von Erwachsenen zu beaufsichtigen.

  10. Der Gast verpflichtet sich, Pflanzen, Gärten, Blumenbeete und Ausstattungen des Campingplatzes zu schonen. Das Anzünden von Feuern und das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist streng verboten. Ebenso ist das Mitbringen von entzündlichen Materialien untersagt, sofern nicht zuvor von der Direktion genehmigt. Im Brandfall wählen Sie bitte die Nummern 0431 80732 oder 0431 81780.

  11. Der Gast verpflichtet sich, die spezifischen Nutzungsregeln für interne Einrichtungen (Pools, Tennisplätze, Sportanlagen etc.) einzuhalten, die in deren Nähe ausgehängt sind oder von zuständigem Personal mitgeteilt werden. 

  12. Der Zutritt zum Campingplatz für nicht angemeldete Personen oder Tiere ist untersagt; jeder Besucher wird zum Tages­satz berechnet. Minderjährige werden nur in Begleitung Erwachsener aufgenommen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Direktion vor, Gäste und unbefugte Personen den Sicherheitsbehörden zu melden und ggf. Ziffer 14 dieses Reglements anzuwenden. 

  13. Der Gast ist zum Schadensersatz für sämtliche Beschädigungen der Einrichtungen und Ausstattungen des Residence verpflichtet und haftet unbegrenzt solidarisch für Schäden, die durch sein Verhalten oder das seiner Angehörigen bzw. Gäste entstehen. Er verpflichtet sich, seine Familienangehörigen und Gäste über den Inhalt dieses Reglements zu informieren und für dessen Einhaltung zu sorgen. 

  14. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln des Residence behält sich die Direktion das Recht vor, den Vertrag mit dem säumigen Gast jederzeit und mit sofortiger Wirkung – auch während der laufenden Saison – einseitig zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge können als Vertragsstrafe einbehalten werden; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 

  15. Der Gast bestätigt, dieses Reglement zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, alle genannten Bestimmungen einzuhalten. 

Deine Entspannungsoase in Grado

@puntaspin

Folge uns für Neuigkeiten und Updates

WhatsApp Image 2025-05-11 at 15.23.54
View social media post
Punta Spin_073
View social media post
mytho
View social media post
Punta Spin_513
View social media post
Punta Spin_524
View social media post